ÜBER UNS

Gründung

Die ALOST e.V. – Arbeitsgemeinschaft Lehrerinnen und Lehrer für Orthopädieschuhtechnik – wurde am 19. September 1997 in Wilhelmshaven gegründet. 

 

Zielsetzung

Unser Verein hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Erfahrungsaustausch über Bildungsziele und Bildungsinhalte
  • Erörterung der Lehrpläne und der Ausbildungsrahmenbedingungen
  • Durchführung öffentlicher Fortbildungsveranstaltungen sowie wissenschaftlicher Fachvorträge
  • Förderung der Zusammenarbeit von Schule, Betrieb, Verbänden und Firmen

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Es können Spendenquittungen ausgestellt werden. 

 

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der ALOST setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Lehrerinnen und Lehrer für Orthopädieschuhtechnik
  • Studentinnen und Studenten
  • Pensionäre
  • Ehrenmitglieder
  • Fördernde Mitglieder (z. B. Firmen, Innungen)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Jahr. Einen Mitgliedsantrag für die Mitgliedschaft in der ALOST sowie die Vereinssatzung können Sie direkt downloaden. 

 

Ausbildungsprofil Orthopädieschuhmacher/in

  1. Berufsbezeichnung

    Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin anerkannt durch die Verordnung vom 16.Juli 2015 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015)

    2. Ausbildungsdauer

    3,5 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule. Der Schulbesuch kann dabei in Abhängigkeit vom jeweiligen Schulstandort als Teilzeit- oder Blockunterricht erfolgen.

    3. Arbeitsgebiet

    Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern. Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet umfasst die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem erbringen Sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.

    4. Berufliche Qualifikationen


    Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen 

  • wählen Leder und andere Werk- und Hilfsstoffe nach Verwendungszweck, Körperverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit aus
  • erarbeiten technische Unterlagen und legen Arbeitsabläufe fest
  • ermitteln Kosten für orthopädische Hilfsmittel und Maßnahmen
  • erfassen orthopädische Krankheitsbilder, betreuen und beraten Patienten
  • vermessen Fuß und Bein nutzen dabei 3D-Fußscanner, Fußdruckmessung, Pedobarograhie, erstellen Abformungen, modellieren und stellen Formelemente her, 3D-Druckerverfahren usw.
  • stellen orthopädische Maßschuhe in unterschiedlichen Arbeitstechniken her
  • erstellen Verkürzungsausgleiche und arbeiten stützende, bettende, korrigierende und kompensierende Einbauelemente in Schuhe ein
  • korrigieren orthopädische Hilfsmittel und halten sie instand
  • führen orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen aus
  • fertigen Orthesen an, insbesondere orthopädische Einlagen, Innenschuhe, Unterschenkel-, Knöchel- und Kleinorthesen sowie Fuß- und Zehenprothesen
  • passen Fertigorthesen an, insbesondere Bandagen Unterschenkelorthesen, Fußorthesen und Hilfsmittel zur Kompressionsversorgung
  • führen Behandlungsmaßnahmen der kosmetischen Fußpflege aus
  • beurteilen die Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen  

Satzung